Hinweise
Vorgehen:
1. Unter Liste Termine oder Kalender die Verfügbarkeit des gewünschten Termins prüfen.
2. Bei Verfügbarkeit (bisher kein Termin eingetragen) telefonisch Kontakt aufnehmen (Kontakt: 01724340168)
3. Termin abklären, das Vereinshaus wird bei Verfügbarkeit zum gewünschten Datum reserviert.
4. Falls Stehtische oder Biertischgarnituren für die Terrasse gewünscht sind, bitte dies gleich mit angeben.
Vor der Feier:
1. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Absprache. Das Vereinshaus wird gereinigt übergeben. Die Handhabung der installierten Alarmanlage und Musikanlage wird erklärt. Zur Schlüsselübergabe sind Mietbetrag (100€) und Kaution (100€) mitzubringen.
2. Das Vereinshaus kann je nach Absprache einen Tag vor der Feier eingeräumt werden.
3. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, sofern eine Nutzung vorgesehen ist, die über den bei Vertragsschluss vereinbarten Umfang hinausgeht, insbesondere bei einer höheren Personenzahl, geänderter Veranstaltungsart oder zusätzlicher technischer Ausstattung.
4. Durch den Antritt bestätigt der Mieter, dass er die Hausordnung und Miethinweise erhalten, gelesen und verstanden hat.
Während der Feier:
1. Während der Feier sind die Räume und Gegenstände entsprechend der Hausordnung und den Hinweisen unter Vereinshaus mit Sorgfalt zu behandeln.
2. Die Alarmanlage muss beim Verlassen des Hauses in Betrieb genommen werden (entsprechend der Einweisung zur Schlüsselübergabe).
3. Die gesetzlich geltenden Lärmschutzvorschriften sind einzuhalten
- Übermäßiger Lärm z.B. durch eine Musikanlage, ist zu vermeiden, insbesondere ab 22:00 Uhr.
- Türen und Fenster sind während des Betriebs von Musik geschlossen zu halten.
- Eigene PA-Anlagen oder Verstärker benötigen die Zustimmung des Vermieters, der Betrieb darf nicht auf der Außenfläche erfolgen.
- Es kann eine Kontrolle durch Vereinsvertreter erfolgen. Verstöße werden dokumentiert.
- Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen ist der Vermieter berechtigt, die Veranstaltung mit sofortiger Wirkung und ohne Erstattung des Mietpreise zu beenden und den Mieter zum Verlassen der Räume aufzufordern.
- Der Mieter kann von zukünftigen Vermietungen ausgeschlossen werden.
- Für jeden schuldhaften erheblichen Verstoß gegen die Lärmschutzregelungen wird die Einbehaltung der Kaution oder eine Vertragsstrafe entsprechend des verursachten Schadens fällig.
4. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Pyrotechnik, Himmelslaternen sowie vergleichbaren Gegenständen ist auf dem gesamten Grundstück und in den Gebäuden untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und etwaiger behördlicher Genehmigungen. Verboten sind insbesondere Feuerwerkskörper, Böller, Raketen, Bengalfeuer, Rauchfackeln, Wunderkerzen in Innenräumen, Konfettikanonen mit pyrotechnischem Antrieb, Himmelslaternen sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände.
5. Alle benutzten Küchen- und Reinigungstücher sind vor Abgabe der Räume auszuwringen und in einem zusammengelegten Haufen neben der Ausgangstür zu hinterlassen
Nach der Feier:
1. Die Endreinigung des Vereinshauses und aller genutzten Gegenstände (Toilettenräume, Bar, Küche, Hauptraum, Flur, Geschirr, ...) erfolgt durch den Mieter spätestens am Tag nach der Feier.
2. Alle eigens mitgebrachten Gegenstände sind wieder zu entfernen (Dekoration, Speisen und Getränke, ...).
3. Der Vermieter wird aktiv auf verursachte Beschädigungen durch den Mieter hingewiesen.
4. Die Schlüsselrückgabe erfolgt nach Absprache, bestenfalls direkt am Tag nach der Feier. Die Kaution wird wieder übergeben, sofern das Vereinshaus in Ordnung ist.